Die gesetzlichen Grundlagen, welche die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, sind seit dem 1. Januar 2005 im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und für EWR-Bürger im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) enthalten und bilden den Nachfolger des am 31. Dezember 2004 in Deutschland außer Kraft getretenen Ausländergesetzes.
Dieser Rechtsbereich ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration und die soziale Sicherung sein.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Asylverfahren, Ihrem Aufenthaltsrecht und dessen Festigung sowie zu Ihren sozialrechtlichen Ansprüchen als nicht-deutscher Staatsbürger haben, berate und vertrete ich Sie gern!
Mihriban-K. Konte (ehemals Terhechte)