Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts über die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus umfasst es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Wenn Sie eine vertrauensvolle Beratung und rechtliche Vertretung im Familienrecht zu Ihrer Scheidung, zu Unterhalts- und Umgangsregelungen oder zu Betreuungsfragen wünschen, können Sie gern einen Termin vereinbaren.
Mihriban-K. Konte (ehemals Terhechte)